„Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird.“, § 1 Satz 1 Insolvenzordnung.
Dieses Ziel verfolgen wir als Insolvenzverwalter bei der Bearbeitung unserer Insolvenzverfahren und erreichen hierdurch in einer Vielzahl von Fällen sowohl eine überdurchschnittliche Gläubigerbefriedigung als auch den Erhalt von Unternehmen und damit möglichst vielen Arbeitsplätzen.
Unterstützt werden wir hierbei von einem hervorragend eingespielten, langjährig beschäftigten Team von Mitarbeitern und einem Netzwerk aus professionell verbundenen Kanzleien, Unternehmensberatern, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Wir beraten keine institutionellen Gläubiger oder Kreditinstitute. Dadurch wird unsere Unabhängigkeit und somit die Sicherung der Interessen aller Gläubiger gewährleistet.